Wertgutachten für Arzt- und Zahnarztpraxen

Für Kauf und Verkauf einer Praxis erhalten Sie durch ein Praxisbewertungsgutachtens eine Verhandlungsgrundlage. Als Käufer werden Sie in die Lage versetzt, die ertragsbringenden Chancen durch den Kauf einzuschätzen, damit Sie keinen zu hohen Preis bezahlen. Als Verkäufer können Sie die selbstgeschaffene Wertigkeit nachvollziehbar darlegen, damit sie die Praxis nicht unter Wert verkaufen.

In Gemeinschaftspraxisverträgen, in Zugewinnausgleichsfällen oder bei Erbstreitigkeiten sind Sie oftmals gezwungen den Wert einer Praxis zu ermitteln. In Fällen außergerichtlicher Einigungen erstelle ich Ihnen ein unabhängiges Wertgutachten, das allen Beteiligten eine Entscheidungsgrundlage liefern soll / kann und eine große Glaubwürdigkeit - auch bei gerichtlicher Fortsetzung von Streitigkeiten - genießt.

Eine professionelle, neutrale, sachgerechte und ganzheitliche Beurteilung ist von Nöten, weil die finanziellen Auswirkungen für die Beteiligten erheblich sein können. Eine außergerichtliche Einigung der Beteiligten auf der Grundlage der Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen ist nicht nur schnell, sondern auch kostengünstig und kann damit als verbindliche Entscheidungsgrundlage dienen.

In Ehescheidungsverfahren zwecks Ermittlung des Zugewinnausgleiches sind latente Ertragsteuern zu berücksichtigen, die einer auf diesem Sektor ausgewiesen schwierigen und dezidierten Rechtssprechung unterliegen.

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